Gegen Schwarzarbeit bei E-Commerce-Firmen

21.05.2026
MAXLOK-Redaktion


Elf Wohn- und Geschäftsräume im Rhein-Main-Gebiet durchsucht

FRANKFURT - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt hat am Donnerstag (21. Mai) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt elf Wohn- und Geschäftsräume sowie Lagerhallen im Rhein-Main-Gebiet durchsucht. Vorausgegangen seien umfangreiche Ermittlungen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung des Hauptzollamtes und der Staatsanwaltschaft.
 
Rund 300 Einsatzkräfte seien an den Kontrollen beteiligt gewesen. Es sei ein Vermögensarrest vollstreckt und dazu Bargeld sichergestellt worden; auch seien Konten gepfändet worden. Zahlreiche Beweismittel, darunter mehr als 25 Handys, seien sichergestellt worden. An zwei Arbeitsstätten wurden nach Angaben des Zolls Arbeitnehmer mit unerlaubtem Aufenthalt festgestellt. Die Durchsuchungen seien in Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Kelsterbach, Hochheim am Main, Saarbrücken und Großostheim vorgenommen worden.
 
Die Ermittlungen richten sich laut Mitteilung gegen drei Personen (zwei Männer und eine Frau) im Alter von 34 bis 45 Jahren, die als Verantwortliche zweier Firmen im Bereich E-Commerce von Elektronikprodukten und Zubehör sowie den damit verbundenen Reparaturen und Dienstleistungen tätig seien.
 

Verdacht der Ausbeutung  und des Sozialversicherungsbetrugs

Es bestehe der Verdacht des Einschleusen von Ausländern, der Arbeitsausbeutung, das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe zu vorgenannten Straftaten.

Für die Durchführung ihrer Aufträge sollen die Beschuldigten seit mindestens November 2025 eine Vielzahl von Arbeitnehmern aus China eingesetzt haben, die nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet und teilweise nicht in Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels gewesen seien. Den Ermittlungen vorangegangen seien Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei denen laut Polizei in den Lagerhallen der Firma 63 Arbeitnehmer angetroffen wurden, von denen 29 nicht in Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels waren, der sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigte.
 

Prekäre Arbeitsverhältnisse und Unterbringung

Neben den aufenthaltsrechtlichen Verstößen seien in den Lagerhallen auch prekäre Arbeits- und Unterbringungsbedingungen (wie z.B. niedrige Temperaturen in der Arbeitsstätte, verschmutzte Zimmer und unhygienische Sanitäranlagen) festgestellt worden.

Neben dem Hauptzollamt Frankfurt am Main seien Einsatzkräfte acht weiterer Hauptzollämter, Staatsanwälte sowie Kräfte der Landespolizei aus Hessen und Bayern sowie des THW an den Maßnahmen beteiligt gewesen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an. (ots)
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Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt; Staatsanwaltschaft Frankfurt, Hauptzollamt
Die verwendete Aufnahme zeigt zwei Einsatzkräfte. Foto: Hauptzollamt Frankfurt