Neue Parkregeln für das nördliche Westend / Eine Stunde parken kosten zwei Euro
FRANKFURT - Im nördlichen Westend gelten seit Mittwoch (9. September) neue Parkregeln. Die Stadt stellt das Bewohnerparkgebiet 16 vollständig auf kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung um. Während Bewohner mit gültigem Parkausweis weiterhin kostenlos parken können, müssen Besucher und andere Autofahrer künftig im gesamten Gebiet bezahlen. Für Verstöße gilt zunächst eine zweiwöchige Schonfrist.
Ansicht oben (zur vollen Größe anklicken): Die Verkehrsstrategen der Stadt sind im nördlichen Teil des Stadtteils Westend tätig geworden - Besucher mit Auto, können dieses dort nunmehr nur noch kostenpflichtig parken. Foto: MAXLOK MEDIA
Betroffen ist das Gebiet zwischen Siesmayerstraße, Grüneburgweg, Fürstenbergerstraße, Reuterweg und Bockenheimer Landstraße. Bislang waren die öffentlichen Parkplätze dort unterschiedlich geregelt: Auf einer Straßenseite waren Stellplätze tagsüber Bewohnern mit Parkausweis vorbehalten, auf der anderen konnte kostenlos geparkt werden. Diese Trennung entfällt.
Von 7 bis 22 Uhr sind Parkgebühren fällig
Künftig wird montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr der gesamte öffentliche Parkraum bewirtschaftet. Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis für das Gebiet 16 müssen keine zusätzlichen Gebühren bezahlen. Alle anderen benötigen ein Parkticket. 15 Minuten kosten 50 Cent, für längere Aufenthalte gibt es ein 24-Stunden-Ticket für zwölf Euro. Bezahlt werden kann am Automaten oder per Park-App; bei der App ist eine minutengenaue Abrechnung möglich.
Damit bleiben die Stellplätze auch für Besucher von Anwohnern sowie für Kunden der Geschäfte zugänglich – allerdings nicht mehr kostenlos. Sonderregeln gelten für Gewerbe und Handwerk. Gewerbetreibende mit einem gültigen Gewerbeparkausweis für den Bereich 16 sowie Handwerker mit entsprechendem Ausweis können während ihrer Tätigkeit weiterhin gebührenfrei parken.
Erstmals nur eine Zonenbeschilderung
Mit der Neuordnung führt die Stadt zugleich eine Zonenbeschilderung ein. Statt einzelner Bewohnerparkschilder soll künftig nur noch Anfang und Ende der jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszone ausgeschildert werden. Die dort angegebene Regelung gilt für die gesamte Zone.
Autofahrer erhalten zwei Wochen Zeit, sich an die Umstellung zu gewöhnen. Die städtische Verkehrspolizei kontrolliert zwar bereits seit dem 9. September, verzichtet zunächst aber auf Bußgelder. Bei Verstößen werden blaue Hinweiskarten verteilt. Vom 24. September an sollen Falschparker regulär zur Kasse gebeten werden.
Die Stadt nutzt die Umstellung außerdem, um Gehwege und Kreuzungsbereiche neu zu ordnen. Erstmals kommen im Bewohnerparkgebiet regulär die sogenannten „Frankfurter Kästsche“ zum Einsatz. Wo ein Parkscheinautomat auf dem Bürgersteig weniger als 2,20 Meter freie Gehwegbreite lassen würde, wird er überwiegend auf der Fahrbahn platziert. Fahrradbügel und Poller schützen die Automaten und schaffen zugleich Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
Poller, Radbügel und Sperrflächen
Auch Kreuzungen und Einmündungen sollen übersichtlicher werden. Poller, Radbügel und Sperrflächen sollen verhindern, dass abgestellte Fahrzeuge die Sicht versperren. Davon verspricht sich die Stadt mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer.
Hintergrund der Umstellung ist auch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Nach Angaben der Stadt hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt die Kommune dazu veranlasst, bestehende Bewohnerparkgebiete auf monetär bewirtschaftetes Bewohnerparken umzustellen. Vergleichbare Änderungen waren bereits 2020 und 2021 in anderen Bereichen des Westends und im Nordend vorgenommen worden. Die Stadt erhofft sich davon weniger Parkdruck für Anwohner und weniger Parksuchverkehr.
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MAXLOK-Fakten
Start: Mittwoch, 9. September 2026
Gebiet: Bewohnerparkgebiet 16, Westend Nord
Bereich: zwischen Siesmayerstraße, Grüneburgweg, Fürstenbergerstraße, Reuterweg und Bockenheimer Landstraße
Bewirtschaftungszeit: Montag bis Freitag, 7 bis 22 Uhr
Gebühr: 50 Cent je 15 Minuten
24-Stunden-Ticket: 12 Euro
Bezahlung: Parkscheinautomat oder Park-App
Bewohner: mit gültigem Bewohnerparkausweis Nr. 16 ohne zusätzliche Parkgebühr
Übergangsfrist: 9. bis 23. September – Hinweise statt Bußgeldern
Bußgelder: reguläre Ahndung ab Donnerstag, 24. September
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Quelle: Presse- und Informationsamt Frankfurt;