Innenminister mahnt "deutliches Umsteuern" an / Auflagen zu Stellen, freiwilligen Leistungen und Investitionen
FRANFURT / WIESBADEN - Das Land Hessen hat den Haushaltsplan der Stadt Frankfurt für das Jahr 2026 genehmigt. Nach der amtlichen Bekanntmachung der Genehmigung soll der Haushalt damit Rechtskraft erhalten – voraussichtlich in der kommenden Woche; bis dahin gilt nach Angaben aus dem Dezernat für Finanzen und Beteiligungen weiterhin die vorläufige Haushaltsführung.
Ansicht oben (zur vollen Größe anklicken): Es ist viel Wasser den Main herabgeflossen, bis nunmehr in Wiesbaden der Haushalt von Frankfurt genehmigt worden ist - allerdings unter Auflagen: Die Stadt wird künftig den Gürtel enger schnallen müssen. Foto: MAXLOK MEDIA
Allerdings wurde die Genehmigung nach Angaben von Stadtkämmerin Susanne Serke (SPD) unter strikten Auflagen erteilt. Diese machten die laufende Aufstellung des Haushaltsplans für 2027 nicht einfacher – zugleich zeigten sie aber „den Ernst der Lage“ und verpflichteten die Stadt ausdrücklich dazu, stärker zu priorisieren und realistischer zu planen.
Mahnung aus Wiesbaden
In dem Genehmigungsschreiben mahnt Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) zudem zu wirtschaftlichem Handeln und fordert ein „deutliches Umsteuern“. Die Überprüfung aller Leistungen der Fachämter sowie Art und Form der Erbringung solle zu einem andauernden Prozess werden. Der Prozess der Haushaltskonsolidierung sei fortzusetzen und auszuweiten und umfasse auch städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe. Ziel sei, die Interessen der Stadt und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit „in Einklang zu bringen“.
Die Auflagen beziehen sich demnach unter anderem auf den Stellenplan, auf freiwillige Leistungen sowie auf Investitionen für Großprojekte und sollen vor allem ab dem Haushalt 2027 greifen. So heißt es in dem Schreiben, eine weitere Ausweitung des Stellenplans durch zusätzliche Planstellen sei mit der angespannten Haushaltslage nicht vereinbar. Offene Stellen im Stellenplan sollen vorrangig für notwendige Besetzungen genutzt werden. Auch bei den freiwilligen Leistungen fordert das Land eine Begrenzung: Ein erneuter Anstieg in künftigen Jahren sei mit der Haushaltslage nicht vereinbar. Die Leistungen seien auf Notwendigkeit sowie Effizienz und Effektivität zur Zielerreichung zu überprüfen. Zukünftige freiwillige Leistungen sollen den Umfang der im Haushaltsplan 2026 veranschlagten Beträge nicht übersteigen.
Künftig mit Genehmigungsvorbehalt
Ab dem kommenden Haushaltsjahr müsse Frankfurt dem Innenministerium eine nach Dezernaten gegliederte Aufstellung der freiwilligen Leistungen vorlegen und Mehr- sowie Minderbeträge im Vergleich zum Ergebnis 2025 und zum Haushaltsjahr 2026 darlegen; Mehrbeträge stellt das Ministerium unter einen Genehmigungsvorbehalt. Für Investitionen in Großprojekte, die „lediglich dem Grunde nach“ beschlossen seien, gilt laut Schreiben: Sie dürfen nur weiterverfolgt werden, wenn die Finanzierung verlässlich geklärt ist und die Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt vereinbar sind.
Außerdem solle die Stadt „realitätsnäher“ planen – insbesondere bei Investitionsauszahlungen, bei denen es in der Vergangenheit wiederholt zu deutlichen Überplanungen gekommen sei. Weil sich das geplante Defizit für 2026 nach Einschätzung des Landes deutlich verschlechtern könnte, fordert Hessen im Haushaltsvollzug zur Konsolidierung „alle zumutbaren Maßnahmen“, einschließlich der Anordnung von Haushaltssperren.
Rücklagen schrumpfen
Mit Blick auf das erwartete Ergebnis 2026 müsse die Anstrengung zur Haushaltskonsolidierung mit dem Haushalt 2027 deutlich verstärkt werden, heißt es. Sollte sich die negative Entwicklung fortsetzen, laufe die Stadt Gefahr, ihre ordentliche Rücklage zu verzehren und ein Haushaltssicherungskonzept beschließen zu müssen.
Stadtkämmerin Serke betont, Frankfurt müsse die Handlungsfähigkeit erhalten. Dazu müssten freiwillige Leistungen kritisch überprüft werden, bevor über neue gesprochen werde. Das gelte auch für zusätzliche Planstellen. Bei der Planung von Großprojekten müsse stärker als bislang auf Finanzierung und Folgekosten geachtet werden, so Serke.
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Quelle: Presse- und Informationsamt Frankfurt,