Stadt setzt sich vor Gericht gegen unzulässige Ferienapartments durch
FRANKFURT - Die Stadt hat im Streit um ein Apartmenthaus in Sachsenhausen einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag eines Immobilienunternehmens gegen eine Untersagungsverfügung der Bauaufsicht zurück. Damit dürfen 29 baurechtlich als Wohnraum genehmigte Einheiten vorerst nicht als Ferienwohnungen beziehungsweise „Serviced Apartments“ vermietet werden. Die Entscheidung ist nach Angaben der Stadt rechtskräftig.
Ansicht oben (zur vollen Größe anklicken): Die Stadt erzielt vor Gericht einen wichtigen Erfolg. Foto: MAXLOK MEDIA
Das Unternehmen hatte die Apartments über mehrere Online-Buchungsplattformen angeboten. Nach Auffassung der Bauaufsicht wich diese Nutzung von der erteilten Genehmigung als Wohnraum ab. Für den Wechsel zur Ferienvermietung wäre nach der Hessischen Bauordnung eine genehmigte Nutzungsänderung erforderlich gewesen. Zusätzlich verlangt die Frankfurter Ferienwohnungssatzung eine Genehmigung der Stadt.
Satzung regelt Wohnungsmarkt
Die seit 2018 geltende Satzung soll verhindern, dass dem angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt dauerhaft Wohnungen entzogen werden. Nach Angaben der Bauaufsicht gilt die Genehmigungspflicht grundsätzlich unabhängig davon, wie lange oder in welchem Umfang Wohnraum zur Fremdenbeherbergung genutzt wird; erfasst ist auch sogenanntes Home-Sharing. Die Stadtverordneten verlängerten die Regelung 2023 um weitere fünf Jahre bis 2028.
Auf das Apartmentangebot in Sachsenhausen war die Behörde durch eigene Recherchen im Internet aufmerksam geworden. Für die Kontrolle möglicher Verstöße gegen die Satzung hatte die Stadt zwei zusätzliche Stellen bei der Bauaufsicht geschaffen. Mit der nun bestätigten Verfügung bleibt die gewerbliche Kurzzeitvermietung der betroffenen Wohnungen untersagt.
Signal für den Schutz von Wohnraum
Bauaufsichtsleiterin Simone Zapke wertet den Beschluss als wichtiges Signal für den Schutz von Wohnraum. Die Stadt werde weiterhin gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen vorgehen und die baurechtlichen Vorgaben durchsetzen. Der Fall zeigt zugleich, dass Betreiber neben der städtischen Zweckentfremdungsregelung auch das allgemeine Baurecht beachten müssen: Ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, muss dafür ein Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
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Quelle: Presse- und Informationsamt Frankfurt; Hessisches Verwaltungsportal; Bauaufsicht Frankfurt
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