Lebende Überraschung für Mama wird teuer

19.06.2026
Von Bernd Günther


Zoll am Flughafen wird fündig / Reisender schmuggelt Schlangen im Koffer

Frankfurt. Manche bringen Parfüm, Elektronik oder exotische Gewürze aus dem Urlaub mit. Ein 20-jähriger Reisender hatte jedoch eine deutlich ungewöhnlichere Überraschung im Gepäck: drei lebende Schlangen. Bei einer Kontrolle am Frankfurter Flughafen stießen Zollbeamte Anfang Juni auf die Tiere im Koffer eines Mannes, der von Thailand über Dubai nach Deutschland eingereist war.
 
Ansicht oben (zur vollen Größe anklicken): Lebende Fracht, die teuer wird - eine stattliche Regenbogenbaum-Schlange. Foto: Hauptzollamt Frankfurt
 
Zunächst hatte der Reisende gegenüber den Beamten erklärt, keine Waren im Wert von mehr als 430 Euro eingeführt zu haben. Als sein Gepäck anschließend geröntgt werden sollte, rückte er dann doch mit der Wahrheit heraus: In seinem Koffer befänden sich lebende Schlangen. Der Mann wurde gebeten, den Koffer selbst zu öffnen.
 

Drei Stoffbeutel, die sich bewegen

Beim Öffnen des Gepäckstücks kamen drei weiße Stoffbeutel zum Vorschein – in jedem davon eine Schlange. Nach Angaben des Hauptzollamts Frankfurt handelte es sich laut mitgeführten Unterlagen um sogenannte Regenbogenbaum-Schlangen. Die exotischen Tiere seien als Überraschungsgeschenk für die in Deutschland lebende Mutter des 20-Jährigen gedacht gewesen.
 
 


 
 
Die Überraschung wurde allerdings zunächst für den Sohn teuer. Nachdem er anfangs behauptet hatte, keinen Kaufbeleg zu besitzen, legte er später doch eine Rechnung über umgerechnet rund 2.400 US-Dollar vor. Damit lag der Wert der Tiere deutlich über der Freigrenze für Reisende aus Nicht-EU-Staaten.
 
Der Zoll berechnete Einfuhrabgaben in Höhe von 393,10 Euro. Zudem leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren ein und erhoben eine Sicherheitsleistung von 400 Euro.
 

Schlangen nicht beschlagnahmt

Immerhin: Die Schlangen mussten nicht beschlagnahmt werden. Nach Prüfung der Unterlagen bestanden weder artenschutzrechtliche noch veterinärrechtliche Bedenken. Nachdem der Reisende die fälligen Abgaben sowie die Sicherheitsleistung entrichtet hatte, durfte er seine außergewöhnlichen Mitbringsel wieder mitnehmen.
 
Der Fall zeigt einmal mehr, dass am Frankfurter Flughafen nicht nur klassische Schmuggelware entdeckt wird. Von Luxusuhren über unverzollte Zigaretten bis hin zu exotischen Tieren landet beim Zoll regelmäßig die eine oder andere kuriose Urlaubsbeute auf dem Kontrolltisch.
 

Vorschriften für Reisende

Für Reisende gilt: Wer aus einem Nicht-EU-Land einreist, darf Waren bis zu einem Wert von 430 Euro abgabenfrei einführen. Liegt der Warenwert darüber oder handelt es sich um Waren, die besonderen Vorschriften unterliegen, müssen diese beim Zoll angemeldet werden. Andernfalls kann es schnell teurer werden als gedacht – selbst wenn die Überraschung noch so gut gemeint ist.
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Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt; Zoll Frankfurt