Grillen ist ab 24. Juni untersagt / Auch Grillplätze in Waldspielparks betroffen
FRANKFURT - Frankfurt zieht wegen der anhaltenden Trockenheit Konsequenzen: Ab Mittwoch, 24. Juni, ist das Grillen auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt verboten. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und soll das Risiko von Bränden in Grünanlagen und Wäldern reduzieren.
Ansicht oben (zur vollen Größe anklicken): Ein Windstoß und fliegende Funken können bereits ausreichen, um ein Feuer zu entfachen. Foto: MAXLOK MEDIA
Betroffen sind sämtliche Grillarten – nicht nur klassische Holzkohle- und Holzgrills, sondern auch Camping-, Gas- und Elektrogrills. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung von Shishas mit glühender Kohle. Die Stadt begründet die Maßnahme mit der derzeit hohen Brandgefahr: Durch die fehlenden Niederschläge seien Böden, Vegetation und trockenes Laub stark ausgetrocknet. Schon ein kleiner Funke könne ausreichen, um ein Feuer auszulösen.
Hohe Brandgefahr
Die Einschätzung der Gefahrenlage orientiert sich unter anderem am Waldbrand-Gefahrenindex und am Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Beide Systeme bewerten die witterungsbedingte Brandgefahr in fünf Stufen – von sehr geringer Gefahr (Stufe 1) bis sehr hoher Gefahr (Stufe 5). Ab Stufe 4 wird eine hohe Brandgefahr angenommen.
Nach Angaben der Stadt sind auch die Frankfurter Wälder besonders gefährdet. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes appellieren an Besucher, besonders aufmerksam zu sein. Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht erlaubt. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe könne bei der aktuellen Trockenheit einen Waldbrand verursachen. Das Grill- und Feuerverbot betrifft auch die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.
Auch auf Frankfurter Friedhöfen wird zu Vorsicht geraten. Die Stadt empfiehlt, auf das Entzünden von Grablichtern und andere Formen offenen Feuers zu verzichten.
Grundsätzlich ist Grillen im öffentlichen Raum in Frankfurt ohnehin nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Die Stadt weist darauf hin, dass auch außerhalb von Verbotszeiten Funkenflug vermieden, Asche und Kohlereste ordnungsgemäß entsorgt und Müll wieder mitgenommen werden müssen.
Kontrollen durch das Ordnungsamt
Kontrolliert wird die Einhaltung des Grillverbots durch das Ordnungsamt. Hinweise auf mögliche Gefahrenquellen nimmt das Grünflächenamt unter der Telefonnummer 069/212-30991 entgegen. Grundlage der Regelung ist eine Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlicht wird.
Wann das Grillverbot aufgehoben wird, hängt von der weiteren Wetterentwicklung und der Gefahrenlage ab. Die Aufhebung erfolgt nach Angaben der Stadt ausschließlich durch das Grünflächenamt und wird über die Medien bekannt gegeben.
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Quellen: Presse- und Informationsamt Frankfurt; Deutscher Wetterdienst Offenbach; Ordnungsamt Frankfurt
