Stadt sichert Belegungsrechte für 4745 Wohnungen

10.07.2026
von Bernd Günther


Zehn Jahre Fehlbelegungsabgabe - Frankfurt investiert 38 Millionen Euro für geförderten Wohnraum

FRANKFURT - Die Stadt zieht nach zehn Jahren Fehlbelegungsabgabe eine positive Bilanz. Seit der Wiedereinführung des Instruments am 1. Juli 2016 hat die Stadt nach eigenen Angaben rund 38 Millionen Euro eingenommen. Das Geld fließt vollständig in den Erwerb von Belegungsrechten und die Verlängerung von Sozialbindungen und soll so dazu beitragen, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Ansicht oben (zur vollen Größe anklicken): Wohnlage mit Aussicht - die Mainfeld-Siedlung im südmainischen Stadtteil Niederrad ist im vergangenen Jahrzehnt umfassend saniert worden. In den Wohnhochhäusern gibt es auch geförderten Wohnraum. Foto: MAXLOK MEDIA

Nach Angaben des Wohnungsamtes decken die Einnahmen inzwischen mehr als die Hälfte der Ausgaben, die Frankfurt in den vergangenen zehn Jahren für den Erwerb von Belegungsrechten aufgewendet hat. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 verfügte die Stadt dadurch über Belegungsrechte und verlängerte Bindungen für insgesamt 4.745 Wohnungen.

Die Fehlbelegungsabgabe wird von Mieterinnen und Mietern öffentlich geförderter Wohnungen erhoben, wenn ihr Einkommen die gesetzlichen Grenzen überschreitet. Hintergrund ist das Hessische Fehlbelegungsabgabegesetz, das Fehlförderungen im sozialen Wohnungsbau vermeiden soll. Anders als häufig angenommen müssen betroffene Haushalte ihre Wohnung nicht verlassen. Stattdessen zahlen sie – abhängig von ihrem Einkommen – eine zusätzliche Abgabe. Die Einnahmen müssen wiederum in den sozialen Wohnungsbau investiert werden.

Nach drei Jahren werden Mieter überprüft

Wie hoch der Verwaltungsaufwand ist, zeigen die Zahlen der vergangenen zehn Jahre. Insgesamt überprüfte das Wohnungsamt 36.495 Haushalte im gesamten Stadtgebiet. Mehr als 118.000 Auskunftsverlangen wurden bearbeitet und 124.530 Entscheidungen getroffen. Drei Jahre nach dem Einzug in eine Sozialwohnung werden Mieterinnen und Mieter erstmals angeschrieben und müssen Angaben zu Einkommen, Miete und persönlichen Verhältnissen machen. Nach Angaben der Stadt sorgen inzwischen digitale Verfahren für schnellere Bearbeitungszeiten und weniger Bürokratie.

Planungs- und Wohnungsdezernent Marcus Gwechenberger bezeichnet die Fehlbelegungsabgabe als wichtigen Baustein für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes werde jeder Euro konsequent in neue Belegungsrechte investiert. Wohnungen, für die die Stadt entsprechende Rechte erwirbt, würden zu einer Einstiegsmiete von fünf Euro je Quadratmeter vergeben.

Positive Bilanz

Auch das Amt für Wohnungswesen bewertet die Bilanz positiv. Die Abgabe trage dazu bei, Fördermittel zielgerichtet einzusetzen und Haushalte mit besonderem Wohnraumbedarf zu unterstützen. Gleichzeitig verweist die Stadt darauf, dass Frankfurt inzwischen auch andere Kommunen bei der praktischen Umsetzung der Fehlbelegungsabgabe berät. Die Fehlbelegungsabgabe ist in Hessen seit 2016 wieder in Kraft und wird von den Kommunen erhoben. 

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MAXLOK-Fakten

  • Frankfurt hat seit 2016 rund 38 Millionen Euro über die Fehlbelegungsabgabe eingenommen.
  • Mit den Einnahmen wurden Belegungsrechte und Bindungsverlängerungen für 4.745 Wohnungen finanziert.
  • In zehn Jahren überprüfte das Wohnungsamt 36.495 Haushalte und bearbeitete mehr als 118.000 Auskunftsverfahren.
  • Die Fehlbelegungsabgabe soll Fehlförderungen im sozialen Wohnungsbau verhindern; die Einnahmen müssen wieder in bezahlbaren Wohnraum investiert werden.

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Quelle: Presse- und Informationsamt Frankfurt