Frankfurt schafft weitere E-Scooter-Zonen in den Stadtteilen
BORNHEIM / HÖCHST - Frankfurt baut sein Ordnungssystem für Leih-E-Scooter weiter aus. Nach den Erfahrungen aus Innenstadt, Bahnhofsviertel und Bockenheim entstehen nun auch in den Stadtteilen Höchst und entlang der Berger Straße feste Parkflächen für die Fahrzeuge. Rund um diese Stellplätze gilt künftig ein Abstellverbot: Leih-E-Scooter dürfen dort nicht mehr außerhalb der ausgewiesenen Bereiche abgestellt werden.
Ansicht oben (zur vollen Größe anklicken): Die Stellfläche für E-Scooter an der Ecke von Antoniterstraße und Hostatostraße. Foto: Stadt Frankfurt / Rainer Rüffer
Im Auftrag des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) richtet die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ die neuen Stellflächen ein. In der Höchster Innenstadt zwischen Main und Bahnhof wurden bereits zehn weitere Parkplätze geschaffen. Damit umfasst die dortige Parkverbotszone insgesamt zwölf Stellflächen.
Entlang der Berger Straße weitere Stellflächen
Entlang der Berger Straße vom Nordend bis weit nach Bornheim hinein entstehen in den kommenden Tagen weitere 31 Abstellmöglichkeiten. Die neue Zone schließt direkt an die bestehende Parkverbotszone der Innenstadt an.
Die künftigen Parkverbotszonen für E-Scooter. Grafik: Stadt Frankfurt
Die Stadt reagiert mit der Ausweitung auf wiederholte Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie Ortsbeiräten. Besonders störend abgestellte E-Scooter auf Gehwegen hatten in den vergangenen Monaten für Kritik gesorgt. „Wir weiten das bewährte Konzept aus der Innenstadt wie angekündigt nun auf die Stadtteile aus", sagt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert. Durch zusätzliche Flächen zum Abstellen der Roller sollen Gehwege wieder besser nutzbar werden und die Akzeptanz des Verkehrsmittels steigen.
In weiteren Stadtteilen sind Stellflächen geplant
Die Anbieter von Leih-E-Scootern sind verpflichtet, die neuen Regeln über GPS-Ortung ihrer Fahrzeuge einzuhalten. Wer einen Roller innerhalb einer Parkverbotszone außerhalb der vorgesehenen Flächen abstellt, riskiert, dass dieser vom Anbieter umgesetzt wird.
Auch in weiteren Stadtteilen sind neue Stellplätze geplant. Unter anderem entstehen zusätzliche Parkmöglichkeiten in Sachsenhausen am Südbahnhof, im Gutleutviertel rund um die Werner-von-Siemens-Schule und in der Speicherstraße, in der Altstadt in der Töngesgasse, im Westend-Süd sowie in Unterliederbach. In Höchst ist außerdem eine weitere Fläche an der Nordseite des Bahnhofs geplant.
Mit den neuen Standorten steigt die Zahl der festen E-Scooter-Parkplätze in Frankfurt auf insgesamt 263. Die größte Zone besteht weiterhin in Innenstadt und Bahnhofsviertel mit 126 Stellflächen. In Bockenheim gibt es zwölf Plätze, weitere 78 Stellflächen befinden sich an einzelnen Standorten im Stadtgebiet.
Stadt überwacht Betrieb der Leih-E-Scooter
Über das digitale Curbside-Management bei traffiQ überwacht die Stadt seit 2024 den Betrieb der Leih-E-Scooter von aktuell sechs Anbietern. Verstöße können Bürger zusätzlich über eine Falschparker-App melden. Nach Angaben von traffiQ werden Beschwerden im Durchschnitt innerhalb von zweieinhalb Stunden bearbeitet.
Die Stadt will das Konzept schrittweise ausbauen. Bis 2029 sollen weitere Mobilitätsstationen und Parkverbotszonen im gesamten Stadtgebiet entstehen. Frankfurt gilt beim Umgang mit geteilter Mikromobilität bundesweit als Vorreiter. Nach Angaben der Stadt zählt das Angebot an Leih-E-Scootern und Fahrrädern zu den leistungsfähigsten in Deutschland.
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MAXLOK-Fakten
- Neue Parkverbotszonen in Höchst und an der Berger Straße: E-Scooter dürfen dort künftig nur noch auf ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden.
- Ausbau auf insgesamt 263 feste Stellplätze: Frankfurt erweitert sein Netz an E-Scooter-Parkplätzen deutlich und setzt auf feste Abstellorte.
- Weitere Stadtteile folgen: Neue Stellflächen sind unter anderem in Sachsenhausen, Gutleut, Altstadt, Westend, Unterliederbach und Höchst geplant.
- Digitale Kontrolle und Beschwerden: traffiQ überwacht die Einhaltung der Regeln über ein digitales System; Verstöße können gemeldet werden.
- Die Parkregel: E-Scooter dürfen innerhalb eines Radius von 100 Metern um die Stellflächen nicht außerhalb der ausgewiesenen Bereiche abgestellt werden.
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Quelle: Presse- und Informationsamt Frankfurt,

